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Ein Hoch-Edler Fürsichtig und Hochweiser Rath dieser des Heil. Reichs Stadt Nürnberg muß abermahl mit sonderbarem Mißfallen vernehmen wasgestalten hindangesetzt Dero vielfältigen Treuvätterlichen Erinner und Warnungen vor denen je länger je mehr sich hervorthuenden ringhältigen MüntzSorten ... als welche dieses Orts von Alters hero niemahln gäng oder geb gewest seynd gänzlichen Verbots wie in denen den 15. Dezemb. Anno 1685. den 13. Martii 1686. und folgenden publicirten Edicten mit mehrern enthalten ist gleichwohl von einer Zeit hero dergleichen verbottene allzuringhältige neue MüntzSorten durch ohnzulässigen Gewinn suchende Leute ... hinwieder in grosser Anzahl eingeschleichet und ... verschoben vonetlichen auch davor gehalten werden wollen als ob durch des Hochlöbl. Fränckischen Crayses ... gemachten und zugleich hierbey gefügten Schluß ... biß auf weitere Verordnung verbotten worden denen andern in vorangezogenen allhiesigen Edicten verruffenen sehr geringhältigen Müntzen hinfüro auch allhier der freye Lauff hinwieder gelassen worden seye ... :Decretum in Senatu, den 9. Maiji, A. 1688.
München, Bayerische Staatsbibliothek -- Einbl. V,53 s-35
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Rights statement for the media in this item (unless otherwise specified)
- http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/4.0/
Issue date
- 1688
- 1688
Current location
- München
Identifier
- http://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/HWWWWNMDAZB47DP2ZVDCOB3J34EVHUMO
- VD17 12:703485X
- (OCoLC)854744862
- (DE-599)GBVVDS006387047
Extent
- [1] Bl.
Language
- deu
- ger
Year
- 1688
Providing country
- Germany
Collection name
First time published on Europeana
- 2020-09-28T20:43:12.455Z
Last time updated from providing institution
- 2020-10-30T19:28:59.798Z